KTI ändert Veröffentlichungspraxis für bewilligte Projekte

(Bildmaterial KTI)Aufgrund eines Antrages auf Herausgabe von Informationen sah sich die KTI gezwungen, die Veröffentlichungspraxis für die bewilligten Projekte während der Sondermassnahmen zu ändern. Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeautragte (EDÖB) ist dabei trotz Bedenken seitens der KTI einem entsprechenden Antrag auf Bekanntgabe der Wirtschaftspartner gefolgt. Vor diesem Hintergrund hat sich die KTI entschieden, ihre Veröffentlichungspraxis generell zu ändern. Zukünftig werden Projekttitel, Abstract, Forschungsinsitutionen und Firmennamen unter Nennung des staatlichen Förderbeitrags von der KTI veröffentlicht.Aufgrund der Rechtspraxis im Rahmen des Bundesgesetzes über das Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung BGÖ hat die KTI ihre Öffentlichkeitspolitik angepasst. Neu können neben dem Projekttitel, dem Abstract, dem Namen der beteiligten Forschungsinstitutionen und dem gesprochenen Förderbeitrag auch die beteiligten Umsetzungspartner (Unternehmen) bekannt gegeben werden. Es wird deshalb ab sofort angeraten, die Abstracts (Kurzbeschrieb) so zu formulieren, dass sie veröffentlicht werden können, ohne detaillierte Hinweise auf geschäftsgeheimnisrelevante Aspekte des Projektes und der beteiligten Partner zu geben.

Weitere Informationen auf der Website der KTI

 


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