Sehr geehrte Damen und Herren
Wie Sie wahrscheinlich wissen, ist die Übergangsfrist für die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) am 25. Mai 2018 abgelaufen. Zustimmung und Transparenz sind die Eckpfeiler für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten von EU-Bürgern. Die DSGVO stellt sicher, dass Organisationen wie die ZHAW, die Voraussetzungen für den Schutz der Daten ihrer Kundinnen und Kunden erfüllen. Aus diesem Grund haben wir unsere Datenschutzerklärung auf den 25. Mai 2018 angepasst. Sie erhalten seit längerer Zeit diesen E-Newsletter und hatten bereits in der Vergangenheit die Möglichkeit, sich davon abzumelden. Daher gehen wir davon aus, dass Sie einverstanden sind, dass wir Ihnen die entsprechenden Informationen weiterhin senden. Falls Sie keinen Newsletter mehr wünschen, können Sie sich hier abmelden. Wenn Sie Fragen oder Anmerkungen haben, schreiben Sie uns eine E-Mail an datenschutz.iap@zhaw.ch.
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